Bildmotiv in dieser Region: Gezeigt ist die Landschaftsversammlung während einer Abstimmung. Der Blick geht in den Sitzungsraum aus Sicht des Podiums.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat den Anspruch, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite https://lavema.lvr.de (Landschaftsversammlungsmanagementsystem des Landschaftsverbandes Rheinland) mit ihren Unterkapiteln.

Stand der Vereinbarkeit der Internetseite mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik

Diese Website erfüllt die Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik noch nicht vollständig.

Nicht barrierefreie Inhalte

Insbesondere gibt es folgende Defizite:

Bereich Sitzungskalender:

  • Für die Schaltflächen der Kalendertoolbar („Heute“, „Tag“, „Woche“, „Monat“, …) sind zusätzlich zu den lesbaren Bezeichnungen unsichtbare Textbeschreibungen für den Screenreader hinterlegt. Dies führt hier dazu, dass der Screenreader jeweils sowohl die bereits hinlänglich zugängliche Bezeichnung der Schaltfläche als auch zusätzlich noch die Erklärung dieser vorliest. Diese Dopplungen können die Nutzung des Sitzungskalenders für Spracheingabenutzer*innen erschweren.
    An dem Problem wird derzeit gearbeitet. Ein entsprechendes Update ist für 2026 geplant.
  • In den Listenansichten sind die unsichtbaren Textbeschreibungen für den Screenreader in verschiedenen Ebenen hinterlegt. Im Lesemodus des Screenreaders kann es dadurch unter bestimmten Voraussetzungen zu nicht nachvollziehbaren Ausgaben kommen.
    An dem Problem wird derzeit gearbeitet. Ein entsprechendes Update ist für 2026 geplant.

Bereich Sitzungsunterlagen:

  • Die über https://lavema.lvr.de im PDF-Format bereitgestellten Sitzungsunterlagen (zum Beispiel Tagesordnungen, Vorlagen und Niederschriften) sind nicht barrierefrei. Bei der Erstellung der Sitzungsunterlagen wird auf eine möglichst barrierearme Formatierung geachtet. Eine vollständige Barrierefreiheit kann aktuell leider noch nicht gewährleistet werden.

Erstellung dieser Erklärung

Die Erklärung wurde am 29.04.2026 erstellt.

Die Erklärung wurde verfasst auf der Grundlage einer vom Hersteller der für das Landschaftsversammlungsmanagementsystem genutzten Software veranlassten Überprüfung der Barrierefreiheit seines Produktes nach dem BITV 2.0 Standard (BIK BITV-Test gemäß EN 301 549). Grundlage für die Bewertung der Barrierefreiheit der Sitzungsunterlagen war darüber hinaus eine Selbsteinschätzung durch den LVR.

Feedback und Kontakt

Wenn Sie Kontakt mit dem für die Internetseite zuständigen LVR-Fachbereich aufnehmen möchten, können Sie uns jederzeit per E-Mail unter lavema@lvr.de erreichen. Wir freuen uns auf Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema „Barrierefreiheit“. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel melden und Informationen über von der EU-Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.

Ihre Ansprechperson im LVR-Fachbereich Landschaftsversammlung und Veranstaltungen:

Lukas M. Egyptien
Fachbereichsleitung

Bitte beachten Sie, dass mit dem Zusenden Ihrer E-Mail die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 EU-DSGVO an den Landschaftsverband Rheinland übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

E-Mail an die Überwachungsstelle senden

Hier finden Sie weitere Informationen zur Überwachungsstelle.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite https://lavema.lvr.de vom LVR-Fachbereich Landschaftsversammlung und Veranstaltungen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger oder die Trägerin diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden

Hier finden Sie weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW.

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